Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.07.2012

Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12   

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https://dejure.org/2012,25747
BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12 (https://dejure.org/2012,25747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 246 Abs. 1 und 2 StGB; § 266 Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 46 StGB
    Veruntreuende Unterschlagung (formelle Subsidiarität zur gewerbsmäßig begangenen Untreue; schwerere Strafdrohung; Strafzumessung)

  • lexetius.com

    StGB §§ 246 Abs. 1 und 2, 266 Abs. 2 i. V. m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 246 Abs 1 StGB, § 246 Abs 2 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 1 StGB, § 266 Abs 2 StGB
    Konkurrenzverhältnis zwischen veruntreuender Unterschlagung und gewerbsmäßiger Untreue

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurücktreten einer veruntreuenden Unterschlagung hinter gewerbsmäßig begangener Untreue aufgrund formeller Subsidiarität

  • rewis.io

    Konkurrenzverhältnis zwischen veruntreuender Unterschlagung und gewerbsmäßiger Untreue

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücktreten einer veruntreuenden Unterschlagung hinter gewerbsmäßig begangener Untreue aufgrund formeller Subsidiarität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untreue und Unterschlagung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Veruntreuende Unterschlagung tritt hinter gewerbsmäßiger Untreue zurück - Aufgrund formeller Subsidiarität tritt die veruntreuende Unterschlagung in Konkurrenz hinter der gewerbsmäßigen Untreue zurück

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Subsidiarität der Unterschlagung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 2013, 124)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Formelle Subsidiarität der qualifizierten Unterschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3046
  • NStZ 2012, 628
  • NStZ 2013, 161 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dies gilt nach der Rechtsprechung für ein Zusammentreffen der Unterschlagung mit allen Delikten, für die das Gesetz eine höhere Strafdrohung vorsieht (BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; krit. Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 246 Rn. 23a).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 730/96

    Landfriedensbruch (keine einschränkende Auslegung der formellen

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Es besteht - unbeschadet der Platzierung in Absatz 1 (LK/Vogel aaO) - schon nach dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. zur weiten Wortlautauslegung BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 238 f.) kein Grund zu der Annahme, dass die Subsidiaritätsklausel im Fall einer nach § 246 Abs. 2 StGB qualifizierten Unterschlagung keine Geltung mehr beanspruchen soll.
  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Vorausgesetzt wird dann allerdings, dass die konkurrierende Norm auch eine höhere Strafdrohung vorsieht als der qualifizierte Unterschlagungstatbestand (zum Vergleichsmaßstab bei § 125 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10).
  • BGH, 16.09.2010 - 3 StR 331/10

    Absehen von einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dabei kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Unrechtsgehalt der wegen Gesetzeseinheit zurücktretenden Strafnorm weiterhin strafschärfend berücksichtigt werden kann, sofern diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02; BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10; Fischer, aaO Vor § 52 Rn. 45; LK/Rissing - van Saan, StGB, 12. Aufl. 2006, Vor § 52 Rn. 139; krit. SSW/Eschelbach, StGB, 2010, § 52 Rn. 28 f.; NK/Puppe, StGB, 3. Aufl. 2010, Vor § 52 Rn. 50).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 477/02

    Formelle Subsidiarität der Unterschlagung auch gegenüber dem Totschlag;

    Auszug aus BGH, 26.06.2012 - 2 StR 137/12
    Dabei kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob der Unrechtsgehalt der wegen Gesetzeseinheit zurücktretenden Strafnorm weiterhin strafschärfend berücksichtigt werden kann, sofern diese gegenüber dem Tatbestand des angewandten Gesetzes selbständiges Unrecht enthält (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 477/02; BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - 3 StR 331/10; Fischer, aaO Vor § 52 Rn. 45; LK/Rissing - van Saan, StGB, 12. Aufl. 2006, Vor § 52 Rn. 139; krit. SSW/Eschelbach, StGB, 2010, § 52 Rn. 28 f.; NK/Puppe, StGB, 3. Aufl. 2010, Vor § 52 Rn. 50).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Eine Strafbarkeit wegen Betruges ginge einem Schuldspruch wegen Unterschlagung aufgrund deren Subsidiarität (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628) konkurrenzrechtlich vor.
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens

    Diese gilt innerhalb derselben prozessualen Tat für alle Delikte mit höherer Strafdrohung unabhängig von ihrer Schutzrichtung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628; vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 573/19

    Beschränkung der Strafverfolgung aus prozessökonomischen Gründen

    Die tateinheitliche Verurteilung wegen veruntreuender Unterschlagung begegnet wegen der formellen Subsidiarität gegenüber der Fälschung beweiserheblicher Daten im besonders schweren Fall rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20411
BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12 (https://dejure.org/2012,20411)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2012 - 5 StR 1/12 (https://dejure.org/2012,20411)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 5 StR 1/12 (https://dejure.org/2012,20411)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 78 AMG; Arzneimittelpreisverordnung
    Betrug (Vermögensschaden: Schadensberechnung bei gewinnbringender Weiterveräußerung von für den Klinikbereich vorgesehenen Medikamenten; Rabattbetrug; Preisbindung bei Medikamenten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB, § 78 Abs 2 S 3 AMG, § 1 Abs 4 AMPreisV
    Betrugstatbestand: Vermögensschaden bei Erschleichen von Rabatten für Medikamente

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines gesamten Strafausspruchs bei Auswirkung der fehlenden Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf die Bestimmung des Schuldumfangs; Betrug bei gewinnbringenden Verkauf von für die Versorgung von ...

  • kkh.de PDF

    Schuldumfang des Betruges bei für Krankenhäuser bestimmte Arzneimittelabgabe außerhalb von Krankenhäusern im Einzelverkauf

  • rewis.io

    Betrugstatbestand: Vermögensschaden bei Erschleichen von Rabatten für Medikamente

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufhebung eines gesamten Strafausspruchs bei Auswirkung der fehlenden Unterscheidung zwischen verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf die Bestimmung des Schuldumfangs; Betrug bei gewinnbringenden Verkauf von für die Versorgung von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 628
  • NZS 2013, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12
    Dabei ist zu beachten, dass - da eine bloße unterlassene Vermögensmehrung kein Schaden im Sinne des Betrugstatbestandes ist - der höhere Preis gegenüber den Abnehmern, die keine Krankenhäuser sind, sich mit Wahrscheinlichkeit durchsetzen lassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 64).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 21/02

    Klinikpackung II

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12
    Dies ist Ausfluss des Krankenhausprivilegs, nach der die krankenhausversorgenden Apotheken seit jeher deutlich unter dem für öffentliche Apotheken geltenden Bezugspreisen beliefert werden, die krankenhausversorgenden Apotheken ihrerseits aber nicht berechtigt sind, diese Packungen außerhalb von Krankenhäusern zum Zwecke des Einzelverkaufs zu veräußern (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - I ZR 228/87, GRUR 1990, 1010 - Klinikpackung; vgl. auch Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 21/02, GRUR 2004, 701 - Klinikpackung II).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87

    Klinikpackung

    Auszug aus BGH, 05.07.2012 - 5 StR 1/12
    Dies ist Ausfluss des Krankenhausprivilegs, nach der die krankenhausversorgenden Apotheken seit jeher deutlich unter dem für öffentliche Apotheken geltenden Bezugspreisen beliefert werden, die krankenhausversorgenden Apotheken ihrerseits aber nicht berechtigt sind, diese Packungen außerhalb von Krankenhäusern zum Zwecke des Einzelverkaufs zu veräußern (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - I ZR 228/87, GRUR 1990, 1010 - Klinikpackung; vgl. auch Urteil vom 22. April 2004 - I ZR 21/02, GRUR 2004, 701 - Klinikpackung II).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Grundlage der Berechnung des Apothekenabgabepreises der von den Angeklagten zubereiteten Zytostatika-Lösungen waren die auf § 129a, § 300 Abs. 3 SGB V (jeweils idF vom 1. Januar 2004) basierenden Normenverträge, die den gegen die Gesetzlichen Krankenkassen bestehenden Vergütungsanspruch der Krankenhausapotheke ausgestalteten; diese ist gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) von der sonst über die AMPreisV sichergestellten Arzneimittelpreisbindung (§ 78 Abs. 2 Satz 2 AMG) befreit (vgl. zum hierdurch bewirkten Krankenhausprivileg, nach dem die krankenhausversorgenden Apotheken seit jeher deutlich unter den für öffentliche Apotheken geltenden Bezugspreisen beliefert werden, BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 1/12, NStZ 2012, 628 mwN).
  • BGH, 12.06.2013 - 5 StR 581/12

    Voraussetzungen des Betruges bei der Erlangung von Rabatten für preisgebundene

    Nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 dieser Verordnung (AMPreisV) gelten die durch die Verordnung vorgegebenen Spannen nicht für die Abgabe an Krankenhäuser (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 1/12, NStZ 2012, 628).
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